Ihre Steuererklärung

Wir machen Ihre Steuererklärung:

Zu einem Festpreis. Keine versteckten Kosten.

Persönliche und individuelle Beratung.

Rundum sorglos Paket, das ganze Steuerjahr.

Auf Wunsch auch komplett kontaktlos.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Wir beraten Sie und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Sie erhalten Ihre Steuerberechnung.
  • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid.
  • Wir legen Einspruch ein bei Problemen.
  • Wir prüfen aufgrund Ihrer Unterlagen und des persönlichen Gesprächs Ihre Steuersparmöglichkeiten zum Beispiel bei der Anrechnung von Handwerkerleistungen, Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen.
  • Wir erledigen für Sie Anträge rund um die Steuer wie Anträge auf Lohnsteuerermäßigung,
  • Steuerklassenwechsel oder Kindergeld.
  • Wir sind vor Ort und nehmen uns für Sie Zeit.

Wer kann im Lohnsteuerhilfeverein Mitglied werden?

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Soldaten
  • freiwillig Wehrdienstleistende
  • Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
  • Auszubildende
  • Pensionäre / Versorgungsempfänger
  • Rentner
  • Unterhaltsempfänger

Ebenfalls beraten und betreuen wir unsere Mitglieder bei weiteren Überschusseinkünften, wie z. Bsp. Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen) oder Vermietung und Verpachtung, wenn diese Einnahmen 18.000 € für Ledige bzw. 36.000 € für Paare pro Jahr nicht übersteigen.

Bei Einkünften aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, Gewinneinkünfte oder Land- und Forstwirtschaft dürfen wir Sie nicht beraten. Allerdings besteht bei den Gewinneinkünften eine Ausnahme, wenn diese gemäß §3 Nr. 12, 26 oder 26a EstG in voller Höhe steuerfrei sind. Das betrifft die Übungsleiterpauschale oder die steuerfreie Entschädigung für kommunale Abgeordnete.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Bei-
trags-
stufe
Bemessungs-
grundlage
von
Bemessungs-
grundlage
bis
Gesant-
beitrag
10 €10.000 €45 €
210.001 €15.000 €70 €
315.001 €20.000 €90 €
420.001 €30.000 €110 €
530.001 €40.000 €130 €
640.001 €50.000 €150 €
750.001 €60.000 €170 €
860.001 €70.000 €185 €
970.001 €80.000 €200 €
1080.001 €90.000 €220 €
1190.001€100.000 €240 €
12100.001 €110.000 €260 €
13110.001 €120.000 €280 €
14120.001 €130.000 €300 €
15130.001 €140.000 €320 €
16140.001 €150.000 €340 €

Nebenkosten:

  1. Wir erheben keine Aufnahmegebühr.
  2. Der Jahresbeitrag der Mitglieder gilt für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft. Bei
    Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einnahmen
    zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag staffelt sich
    nach einer Beitragsbemessungsgrundlage, die sich aus allen steuerpflichtigen und
    steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
  3. Für die Anfertigung von Bau- oder Hauskostenzusammenstellungen wird eine Gebühr von
    10,00 € je Seite / bei mehr als 3 Seiten 8,00 € fällig.
  4. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich um eine Bemessungsstufe für jeweils eine Einnahme aus
    Vermietung und Verpachtung.
  5. Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Mitgliedsbeitrages in
    Anspruch genommen werden.
  6. Satzungsgemäß entrichtet ist der Mitgliedsbeitrag, wenn er von der Beraterin bestätigt,
    quittiert wird. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach dem zuletzt
    gezahlten Mitgliedsbeitrag.
  7. Im Fall eines rückwirkenden Beitritts wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum
    Mitgliedsbeitrag gemäß den steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünften erhoben.